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4 Wochen alte Vespa - 4. mal defekt

  • Leuchty
  • April 2, 2014 at 17:08
1. offizieller Beitrag
  • Leuchty
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    Vespa Typ
    LX 50 FL
    • April 2, 2014 at 17:08
    • #1

    Hallo,

    ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe Riesenprobleme mit der Vespa meiner Tochter. Sie hat vor kurzem ihren Führerschein bestanden und sich von ihrem Ersparten eine Vespa gekauft. (LX 50 FL) Der Roller wurde geliefert und stand erstmal 3 Wochen bei uns in der Garage bis wir ihn am 1.3. zugelassen haben. Seitdem haben wir nur Probleme. Meine Tochter fährt damit zur Arbeit und mit einemal fängt er an zu stottern, fährt nicht mehr schneller als 30 km/h (oder noch langsamer) und fängt an zu stinken, also schiebt sie ihn in die Werkstatt.

    Beim ersten Mal bekamen wir den Roller am nächsten Tag wieder und er lief 5 Tage.
    Beim zweiten Mal stand der Roller 10 Tage in der Werkstatt und sie fanden den Fehler nicht. Schließlich hieß es, es wäre was an einem Ventil gewesen.
    Beim dritten Mal wurde angeblich ein Piaggio Fachmann geholt und der ganze Ventilblock? ausgetauscht, gestern konnte sie den Roller wieder holen und am Rückweg lief er normal.

    Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit - der Roller stottert, gerade bringt sie ihn wieder in die Werkstatt zurück.

    Ich habe den Roller über einen Händler im Internet gekauft und mittlerweile etliche Mails an deren Garantieabteilung geschickt. Sie weigern sich den Roller umzutauschen. Sie behaupten sogar:

    Zitat:
    "in erster Linie stehen wir in der Ausbesserungspflicht. Da das Fahrzeug jedoch von einem Händler in Ihrer Region repariert wird, steht dieser dafür ein. Wäre das Fahrzeug durch uns nicht funktionsfähig, trotz Reparatur, stünden wir in der Ausbesserungspflicht."

    Kann mir irgendjemand helfen? Was können wir tun? Es kann doch nicht sein, daß wir für 3.000 Euro einen hochwertigen Roller gekauft haben der einmal wöchentlich in die Werkstatt muß. Welche Rechte habe ich denn? Ist das hier nicht wie beim Auto, (dreimal nachbessern dann Umtausch?) Was kann ich Eurer Meinung nach unternehmen?
    Achja ein weiterer Auszug aus der letzten Mail des Händlers lautete:

    "Warum der Roller nicht funktioniert kann ich Ihnen aus der Entfernung leider nicht sagen. Dies kann viele Ursachen haben, mitunter auch eine fehlerhafte Bedienung des Fahrzeuges, was ich Ihnen jetzt nicht unterstellen möchte!"

    Meine Tochter setzt sich auf den Roller, startet ihn und gibt Gas (kein Vollgas weil ja neu) und bremst...zu mehr kommt sie ja gar nicht weil er ja nicht funktioniert.

    Ich bin Euch für jeden Ratschlag mehr als dankbar.

    LG
    Leuchty

  • Pyromanix
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    • April 2, 2014 at 17:51
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Tut mir leid wenn ich erstmal so anfange.
    Internetkauf ist immer so eine heikle Sache. Der lokale Händler verdient nichts an dem kauf und soll es nun auf einmal richten. Ich hätte da auch nicht wirklich Lust zu. Und hundertprozentig Kulant würde ich mich auch nicht verhalten. Es hat schon seinen Sinn wieso man vor Ort kauft || .
    Und der Internethändler verkauft unter umständen nicht deutsche Modelle, muss nix in Service investieren und freut sich dabei nen Wolf. Die Großen Internethändler findet man auch über Google mit entsprechend negativen Bewertungen.

    Mit dem Reparatur ist natürlich dumm gelaufen. Lässt sich anhand der Fehlerbeschreibung auch nicht groß eingrenzen. Stottern kann viele gründe haben und Stinken (wonach?) tut fast jedes neue Fahrzeug.

    Ihr könnt euch ja mal hier schlau machen

    Wer Fehler findet darf sie gerne behalten.
    Butter wird aus Kühen gemacht, sonst heißt es Margarine!!

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  • Beagle
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    Vespa Typ
    LX50
    • April 2, 2014 at 18:00
    • #3

    Schreib dem Händler nochmal eine Mail das der Roller nicht funktioniert und du deshalb die Gewährleistung in Anspruch nimmst. Während der ersten 6 Monate steht der Händler in der Beweispflicht das der Fehler bei Auslieferung nicht bestand d.h. von euch verursacht wurde.
    Wenn er sich dann wieder darauf beruft das die Werkstatt vor Ort schuld ist dann kontaktiere Piaggio direkt wobei ich den Sachverhalt, ohne direkte Schuldzuweisung, schildern würde. Ich vermute mal das man Vesparoller, wie jedes Auto, in jede Vertragswerkstatt bringen kann. Zumal ja scheinbar ein Piaggiofachmann den Roller begutachtet hat.

    Das Stinken kann vom Auspuff kommen der im Neuzustand mit einem Schutz, k.A. ob Lach o.ä., behandelt ist der sich unter Abgabe übler Gerüche verabschiedet. Was zumindest bei mir so.

  • Leuchty
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    Vespa Typ
    LX 50 FL
    • April 2, 2014 at 18:24
    • #4

    danke Euch erstmal für Eure Antworten. Ich bin da anscheinend wirklich zu blauäugig rangegangen, dacht mir einfach "Vespa ist ein hochwertiger Roller da ist es egal bei wem ich kaufe". Meine Tochter konnte beim Internethändler über 400 Euro einsparen was für sie als Erzieherin im 1. Ausbildungsjahr unheimlich viel Kohle ist. Der Verkäufer hat übrigens nicht nur einen Internetshop sondern auch an seinem Heimatort mehrere Filialen, ich dachte wirklich das ist ok :(

    Ich verstehe sehr gut daß unsere Piaggiowerkstatt hier am Ort keine große Lust hat den Roller auf Herz und Nieren zu prüfen, eben weil sie nicht der Verkäufer sind. Andererseits werden sie doch von Piaggio bezahlt.

    Hm siehst der Händler behauptet das Gegenteil, nämlich daß jeder Roller geprüft wird bevor er das Haus verläßt. Aber meine Tochter kann ja wirklich nichts anderes machen als Gas geben und sie geht auch sehr sorgfältig mit dem Roller um. Für sie tuts mir am meisten leid, denn es verleitet ihr die Freude am Führerschein und am Fahren.
    Stinken (wie verschmort) tut er immer erst wenn er anfängt zu stottern.

    Gerade kam meine Tochter von unserer Werkstatt zurück mit den Worten des Mechanikers nachdem er den Roller Probe gefahren hat: "Das hab ich noch nie erlebt"

    Danke für den Link wegen Wandlung ich werd mich nochmal schlau machen.

  • Golly 14
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    • April 3, 2014 at 07:53
    • #5

    Hallo ,
    hoffe es ist nicht der nette Händler aus Be.... ?
    Dann übergebe es gleich einem Anwalt.
    Rechtsschutz wäre von voreilt da das doch auf eine Wandlung raus laufen wird.

    Zitat

    Vespa ist ein hochwertiger Roller da ist es egal bei wem ich kaufe

    Na ja ausnahmen bestätigen die Regel.

    M.f.g
    Golly

    M.f.g Golly

  • moskito22
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    • April 3, 2014 at 08:50
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Bei einem Neufahrzeug ist es eigentlich klar: der Händler hat zweimal die Möglichkeit, den Fehler nachzubessern, danach hast du Anspruch auf Wandlung.
    Bedeutet aber, 1.) du mußt dem Händler die Möglichkeit geben, selbst den Fehler abzustellen. 2.) es handelt sich nicht um verschiedene Fehler.
    Der Roller muß also im Zweifelsfall mehrmals da hin. Ärgerlich, aber rechtlich korrekt.
    Die Werkstatt vor Ort muß erstmal nur für das geradestehen, was sie selbst geleistet hat. Sprich: irgendwas getauscht und geht wieder kaputt -> Ersatz.
    Anders sieht es aus, wenn du eine Garantie vom Hersteller hast. Dann handeln alle Fachwerkstätten für den Hersteller und es ist Wurscht, wer das Nachbessern macht (so würde man das eigentlich erwarten...).
    Lies also deine Garantiebedingungen und/oder die genaue Formulierung im Kaufvertrag und berufe dich darauf.

    Viel Erfolg,

    Frank

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  • Leuchty
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    • April 4, 2014 at 09:53
    • #7

    @Golly...ja doch der Händler kommt aus Be....ich fürchte fast wir meinen denselben :( Leider habe ich keinen Rechtsschutz, aber ist das Recht denn nicht eindeutig auf unserer Seite?

    @Frank, verstehe ich Dich richtig, ich müßte den Roller dann zum Händler bringen bei dem wir ihn gekauft haben nur dann greift das Umtauschrecht? Das ist leider nicht möglich das sind über 400 km :(
    Aber habe ich nicht auf jeden Fall eine Garantie von Piaggio? Auf der Rechnung des Händlers findet sich leider nur eine Widerrufsbelehrung und die Zeit ist natürlich verstrichen, da der Roller ja 3 Wochen bei uns in der Garage stand bis wir ihn am 1.3. zugelassen haben.

    Ich habe den Händler (Verkäufer) gestern erneut angeschrieben daß wir wieder dieselben Probleme haben, mittlerweile halten sie es nicht einmal mehr für nötig zu antworten :(

  • moskito22
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    • April 4, 2014 at 10:45
    • Offizieller Beitrag
    • #8

    Hi,

    du hast auf jeden Fall eine Gewährleistung von 24 Monaten durch den Händler. Ggf. zusätzlich eine Garantie durch Piaggio. Das ist nicht das gleiche! 8|
    Ausserdem möchtest du den Vertrag nicht widerrufen (geht nicht, weil schon benutzt), du möchtest lediglich ein funktionierendes Produkt. Fristen sind also bisher kein Problem. ^^
    Das hüpfende Komma ist die Frage: wer gibt die Gewährleistung/Garantie? Der Hersteller kann, der Händler muß. Das ist im Kaufvertrag oder zumindest in den AGB des Händlers geregelt. Beides ist möglich und muß dir irgendwie mitgeteilt worden sein, denn es ist Bestandteil des Kaufs. Vielleicht hast du eine Garantieurkunde von Piaggio bekommen ( :thumbsup: )? Irgendwas mußt du ja dem Händler vor Ort vorgelegt haben, damit der die bisherigen Versuche unternimmt. Ich nehme an, das war ein Dokument von Piaggio. Oder hast du das Nachbessern bezahlt?
    Schau also zuerst nochmal das ganze Papier, was du mit der Lieferung bekommen hast durch. Ist da nix, greift nur die Gewährleistung des Händlers ( :thumbdown: ).
    Der Garantie"geber" darf zweimal nachbessern, bevor er umtauschen muß. Wenn das nur der Händler ist, bedeutet das bei dir 400km Anfahrt, im Zweifel sogar 3mal. :cursing: :cursing: :cursing:
    Hier findest du einen ganz guten Artikel zu dem Thema
    Natürlich ist das alles gewollt und hat Methode. So machen die Onlinehändler u.a. ihre Preise.

    Kopf hoch, wenn sie fertig ist, ist sie klasse...

    Frank

    PS: Ich habe auch schon Zubehör von Roller Sch. aus B. bestellt und das war alles o.k.

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  • TheFarmer
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    • April 5, 2014 at 15:26
    • #9

    Also zuerst mal: Ich bin Schüler und kann nicht garantieren dass das folgende Stimmt!!!

    Egal wo du das Gerät gekauft hast, der Händler muss innerhalb der gesetzlich geregelten Gewährleistung (24 Monate) dir ein funktionierendes Produkt von (Zitat Gesetz) üblicher Beschaffenheit und Eignung für den üblichen Verwendungszweck [...] zur Verfügung stellen. Sollte dies nicht der Fall sein, wie es bei dir ja ist, muss der Händler slber dafür sorgen, das die Vespa zu ihm und wieder zu dir kommt, da spielt es überhaupt keine Rolle ob er in Garmisch oder Südafrika ist, er muss dir ein funktionierendes Produkt vorlegen.

    Und noch zur Technik: Was genau haben die in der Werkstatt gemacht und ist ein Transportschaden auf dem Weg zu dir auszuschließen, weil auch dafür müsste der Händler die Verantwortung tragen...

    Gruß aus Oberbayern!

  • Leuchty
    Anfänger
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    Vespa Typ
    LX 50 FL
    • April 6, 2014 at 19:56
    • #10

    Ich danke Euch für Eure Antworten. Piaggio hat sich jetzt eingeschaltet und bespricht mit der Werkstatt was zu tun ist. Sie wollen irgendwelche Teile schicken, welche hab ich nun widerum überhaupt keine Ahnung. Ich bin auf jeden Fall froh daß überhaupt was passiert. Der Händler aus B. reagiert auf keine meiner Mails mehr und wenn ich bei der Durchwahl anrufe nimmt keiner ab. Ich geb das erstmal auf und hoffe daß Piaggio es gemeinsam mit der Werkstatt hier vor Ort hinbekommt.

    Ganz ehrlich? Ich hätte nie mit Problemen gerechnet. :( Wieder was gelernt, ich denk ich muß mich doch mal über diese Gewährleistung richtig schlau machen.

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