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Dieses Thema
  1. Vespa ET2, ET4
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Zulegung einer Vespa und Geschwindkeiten

  • Roquan
  • August 21, 2013 at 20:48
1. offizieller Beitrag
  • Roquan
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    Vespa Typ
    LX 50
    • August 21, 2013 at 20:48
    • #1

    Nabend Leute,
    habe derzeit den ganz normalen Führerschein und wollte mir nächstes Jahr eine Vespa zulegen. Leider darf man ja nur mit dem normalen Führerschein 45km/h fahren. Was kann passieren wenn meine Vespa maximal 65km/h fährt? Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht? Kennt ihr auch noch gute und günstige Vespa Händler?


    Vielen Dank!


    P.S Fahre eigentlich nur in der Stadt damit rum.

  • Beagle
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    LX50
    • August 21, 2013 at 22:59
    • #2

    Ich kann dir nur sagen was es für rechtl. Auswirkungen hat. Die daraus folgende Strafe kann je nach Beamten völlig unterschiedlich ausfallen.
    1. Erlöschen der ABE und dadurch fahren ohne gültige ABE
    2. Fahren ohne gültigen Fahrerlaubnis
    außerdem im Falle eines Unfalles, wenn das Tuning bemerkt wird.
    1. Event. Regreß der Versicherung. Meist in den Versicherungsbedingungen beschränkt auf € 5000.--.
    2. Falls das Tuning unfallrelevant war. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

    Wie gesagt welche Auswirkungen das im Endeffekt hat kann dir keiner sagen.

  • gongiman
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    vespa et4 vespa px200gs
    • September 1, 2013 at 08:31
    • #3

    moin..
    Kauf dir doch ne alte ET" die ist auch recht flott..
    oder eine Simson,die hat Fußschaltung und ist erlaubte 65 kmh schnell
    gruss..

  • markus
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    • September 9, 2013 at 09:09
    • #4

    Wenn sie

    Zitat von gongiman

    erlaubte 65 kmh schnell

    geht, darf Roquan mit dem normalen Führerschein nicht fahren, oder?

  • flora-danica
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    px
    • September 9, 2013 at 10:34
    • #5

    Mit dem PKW-Führerschein(klasse3) darfst du so schnell fahren wie das ding fährt!
    Die einschränkung ist das sie nicht über 50ccm hat und bauartbedingt bla...bla...bla
    Also es gibt Unterschiedliche 50ccm Roller die ET2 gibts mit 50km/h und 45km/h Zulassung.
    Die LX gab es (Glaube ich) nur mit 45km/h.
    Und die Alte Simson :cursing: (DDR Antwort auf die Vespa) darf Tatsächlich 65km/h fahren.

    Für dich gilt du darfst so schnell fahren wie es in den Papieren steht bzw. auf dem Gültigen Verkehrsschild ;) .

    Meine 50iger laufen alle Lt. Tacho ca.60km/h kann man in der Stadt gut im Verkehr mitschwimmen.
    Probleme mit der Trachtengruppe hatte ich noch nie. :thumbup:

    Meist findet sich der Fehler bereits 50cm vom Bildschirm entfernt zwischen den Ohren !!!

  • markus
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    Vespa Typ
    S 50, PX 125
    • September 9, 2013 at 10:36
    • #6

    Ah okay, das ist bei uns in Österreich leider anders geregelt :/

  • Beagle
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    • September 9, 2013 at 10:58
    • #7
    Zitat von markus

    geht, darf Roquan mit dem normalen Führerschein nicht fahren, oder?

    markus: Doch darf sie wenn es sich um eine mit 60km/h(Kleinkraftrad lt. DDR-Bestimmungen) eingetrage Simson mit Erstinbetriebnahme vor 92 handelt. Lt. Einigungsvertrag wird dann die damals in der DDR gültige Höchstgeschwindigkeit, eben 60km/h, mittels Bestandschutz weiter erlaubt.

    Einmal editiert, zuletzt von Beagle (September 9, 2013 at 11:09)

  • Beagle
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    LX50
    • September 9, 2013 at 11:08
    • #8
    Zitat von flora-danica

    Mit dem PKW-Führerschein(klasse3) darfst du so schnell fahren wie das ding fährt!
    Die einschränkung ist das sie nicht über 50ccm hat und bauartbedingt bla...bla...bla
    Also es gibt Unterschiedliche 50ccm Roller die ET2 gibts mit 50km/h und 45km/h Zulassung.
    Die LX gab es (Glaube ich) nur mit 45km/h.
    Und die Alte Simson :cursing: (DDR Antwort auf die Vespa) darf Tatsächlich 65km/h fahren.

    Für dich gilt du darfst so schnell fahren wie es in den Papieren steht bzw. auf dem Gültigen Verkehrsschild ;) .

    Das stimmt so nicht.
    1. Der PKW-Führerschein, der heißt übrigens B, beinhaltet die Klasse M(seit diesem Jahr AM) und erlaubt das Fahren von Rollern mit 50ccm und einer bbH von 45km/h.
    2. Das was du meinst ist historisch bedingt und fällt unter Bestandschutz. Es galten im Laufe der Zeit unterschiedliche bbH. Und für jeden Roller gilt deshalb die im Jahr seiner Inbetriebnahme, bzw. Ausstellung der ABE, gültige bbH. Deshalb kann es bei in der Herstellungszeit eines Rollers, sofern es eine Gesetzesänderung gab, unterschiedliche bbH geben. Aber was in den Papieren steht gilt auch heute noch.
    3. Die LX gibt und gab es in D nur mit 45km/h weil das die in der Bauzeit, bis heute, gültige bbH ist.
    4. Die Simson gab es als Kleinkraftrad im Sinne der DDR-Bestimmungen nur mit 60km/h bbH. Das sie lt. Tacho etwas mehr läuft ist sicher möglich aber eingetragen sind sie mit 60km/h.

    Zitat von flora-danica

    Meine 50iger laufen alle Lt. Tacho ca.60km/h kann man in der Stadt gut im Verkehr mitschwimmen.
    Probleme mit der Trachtengruppe hatte ich noch nie.

    Das ist schön für dich, aber keine Garantie für Andere.

  • flora-danica
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    px
    • September 9, 2013 at 18:29
    • #9

    Beagle
    Ich finde das auch schön das ich noch nie Probleme mit der Trachtengruppe hatte :D
    Vieleicht liegt es ja auch daran das ich Kl.1 habe ,also von der Fahrerlaubniss her alles fahren darf.
    Und ja ich habe KL.1 keine Ahnung wie die jetzt heißt bei mir steht es so im Grauen-Lappen.
    Soll jetzt getauscht werden ;( gegen so eine Plastik-card.... mal sehen :whistling:

    Meist findet sich der Fehler bereits 50cm vom Bildschirm entfernt zwischen den Ohren !!!

  • Beagle
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    • September 9, 2013 at 19:22
    • #10
    Zitat von flora-danica

    Und ja ich habe KL.1 keine Ahnung wie die jetzt heißt bei mir steht es so im Grauen-Lappen.
    Soll jetzt getauscht werden ;( gegen so eine Plastik-card.... mal sehen :whistling:

    Kl.1 ist jetzt Kl. A (Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge). Beim Umtausch wird das deiner jetzigen FS-Klasse gültige Pedant angegeben. Also für Kl. 1 die Kl. A, für Kl. 3 die Klassen B,BE,C1 + C1E (Auto, Auto mit Hänger, Kfz bis 7,50t + Kfz bis 7,5t mit Hänger).

  • Pyromanix
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    • September 9, 2013 at 20:36
    • Offizieller Beitrag
    • #11

    Naja mit dem Tausch hast du doch noch bis 2033 Zeit. Außerdem kann sich dein Führerschein auf keinen Fall "verschlechtern".

    Wer Fehler findet darf sie gerne behalten.
    Butter wird aus Kühen gemacht, sonst heißt es Margarine!!

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