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  1. Vespa LX, LXV, S, Primavera
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Vespa 50 S - COC ausreichend für Fahrerlaubnis?

  • sophiesophie
  • August 28, 2013 at 12:29
  • sophiesophie
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    Vespa Typ
    50S
    • August 28, 2013 at 12:29
    • #1

    Ich habe eine Vespa 50 s, die ich von meinem Ex-Freund geschenkt bekommen habe. Dafür habe ich eine Versicherung und das COC-Formular von Piaggio. Ich frage mich ob ich für das legale Fahren auch eine Betriebserlaubnis benötige oder ob der Besitz des COCs reicht.
    In meiner netz-Recherche habe ich alle möglichen Antworten gefunden, aber gedeckt haben die sich nicht.

    Weiss jemand welche Dokumente ich besitzen muss, um eindeutig der Besitzer des Geräts zu sein?

    Vielen Dank.

  • Beagle
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    Vespa Typ
    LX50
    • August 28, 2013 at 17:35
    • #2

    Das COC-Formular, sofern orginal, ist die ABE der Neuzeit. Also erstmal alles was du, außer Versicherungsnachweis und FS, an Papieren mitführen mußt.
    Als Besitzer reicht also die COC. Wenn du auch Eigentümer bist solltest du auch einen auf deinen Namen lautenden Kaufvertrag. Ansonsten kann dein Ex-Freund, rein hypothetisch, auch behaupten er hätte dir den Roller nur zur Nutzung überlassen.

  • sophiesophie
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    Vespa Typ
    50S
    • August 29, 2013 at 09:23
    • #3

    vielen dank beagle

    ja davor habe ich ehrlich gesagt ein bisschen angst, dass er das behauptet..

    also brauche ich auch einen fahrzeugschein? weisst du woher man den bekommt?

  • Beagle
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    Vespa Typ
    LX50
    • August 29, 2013 at 11:37
    • #4

    Nein, Fahrzeugschein gibt es nicht. Es gibt nur die COC. Da aber der Fahrer die mitführen muß ist es kein eindeutiges Eigentumsmerkmal.
    Kurz zur Begriffserklärung:
    Besitzer = Derjenige der den Roller gerade hat.
    Eigentümer = Derjenige der dem Roller gehört.

    Der Besitzer kann die Rechtmäßigkeit durch Schlüssel und COC nachweisen.
    Der Eigentümer kann die Rechtmäßigkeit durch einen Kaufvertrag, Übertragungsurkunde, Schenkungsurkunde usw. nachweisen. Theoretisch müßte dies rückverfolgbar bis zum Händler vorliegen. In deinem Fall reicht es event. aus wenn es Zeugen für die Schenkung gibt die bestätigen können das dein Ex-Freund dir die Vespa übereignet und nicht nur zum Fahren überlassen hat. Aber eindeutig kann dir nur ein Anwalt sagen was notwendig ist.

  • LuciRE
    Beiträge
    20
    Vespa Typ
    GTS300
    • November 17, 2013 at 23:50
    • #5

    Hallo,

    na was ist denn eigentlich raus gekommen bei der Eigentümergeschichte? Habt ihr denn einen Schenkungsvertrag oder ähnliches noch abgeschlossen? Würde mich echt mal interessieren. Ist ja manchmal so ne Sache mit dem EX. Ich hoffe, dass alles zu deinem Besten ausgegangen ist.

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